§1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Bestellers werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht anerkannt.

§2 Angebote

Unsere Angebote sind, soweit nicht anders formuliert grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen oder Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden.

§3 Preise

Die Angebotspreise sind exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Kosten für Fracht und Verpackung sind nicht enthalten.

§4 Lieferzeiten

Lieferzeiten gelten vorbehaltlich. Vom Besteller festgelegte Lieferzeiten, die nicht schriftlich von uns bestätigt sind, sind nicht bindend.

§5 Versand und Gefahrübergang

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart, schulden wir unsere Lieferungen „ab Werk“.

Die Gefahr geht bei Lieferung oder Leistung ohne Montage auf den Auftraggeber über, sobald die Ware unser Werk verlässt oder dem Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragtem (einschließlich eines beauftragten Frachtführers) im Lieferwerk zur Verfügung gestellt wird; dies gilt auch dann, wenn wir im Einzelfall die Frachtkosten tragen. Wird der Versand oder die Abholung der Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

Bei Fehlen einer besonderen Anweisung nehmen wir den Versand mit geeigneten Transportmitteln nach eigenem Ermessen vor, ohne damit eine Verpflichtung für die billigste Art der Versendung zu übernehmen. Für Transportschäden sind wir nicht schadenersatzpflichtig, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen würde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Für einen gesonderten Verpackungsschutz, Beförderungs- und Transporthilfsmittel sowie Transportversicherung tragen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Sorge; die entstehenden Kosten gehen zu seinen Lasten.

Hinsichtlich der Transportdauer übernehmen wir keinerlei Gewähr; insbesondere sind unsere Angaben ausnahmslos nach besten Wissen abgegeben; jedoch unverbindlich.

Bei Transportschäden hat der Auftraggeber bei der Entladung bzw. Empfangnahme der Ware den Schaden so feststellen zu lassen, dass er auf Grund dieser Feststellung Schadenersatzansprüche gegen den Transportunternehmer geltend machen kann.

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk verlassen hat.

§6 Mängelansprüche

Ist die erbrachte Leistung, bzw. der Liefergegenstand mangelhaft, dürfen wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Mehrfache Nachbesserungen sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig.Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

§7 Haftungsbegrenzung

Bei Lohnarbeit haften wir nur in Höhe des Auftragswerts. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Fehlen der vertraglich vorausgesetzten Eignung, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus Verträgen verbleiben die gelieferten Sachen im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält. In dem Verlangen zur Herausgabe der Kaufsache liegt keine Rücktrittserklärung der Wespa Mechanik GmbH vor.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Vertragsgegenstand mit Sorgfalt zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritten ausgesetzt ist.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt in Höhe unserer offenen Kaufpreisforderung ab. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragsgegenstand verarbeitet und dann weiterverkauft wird. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Verzug besteht und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber gestellt ist, oder die Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Abtretung nicht offengelegt und die Forderung durch uns nicht eingezogen.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Wespa - Mechanik Scheuerl GmbH.

§9 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.